Es können pro Person und Monat jeweils bis zu 3 Bilder für einen Zeitraum von 3 Monaten ausgeliehen werden. Firmen, Praxen oder ähnliche Einrichtungen können bis zu 10 Bilder für einen Zeitraum von längstens 6 Monaten ausleihen.
Die Leihfrist nach den Sätzen 1 (Privatpersonen) und 2 (Firmen u.ä.) kann vor ihrem Ablauf jeweils einmal verlängert werden.
Die Leihgebühr je Bild und Monat beträgt bei einer Ausleihe
nach Satz 1 (Privatperson): von 1 Bild: 6,00 €, von 2 Bildern: 5,00 € und von 3 Bildern: 4,00 €,
nach Satz 2 (Firma): bei einer Ausleihe von bis zu 3 Bildern: wie oben, und bei einer Ausleihe von mindestens 4 Bildern: 3,00 €.
Die Leihgebühr wird bei der Ausleihe fällig und ist in bar zu entrichten.